1966 Aussage im Fischer-Prozess

Horst Fischer war ein deutscher Mediziner und Lagerarzt im Konzentrationslager Auschwitz. Wegen seiner Verbrechen, zur Zeit der NS-Diktatur als Lagerarzt in Auschwitz, wurde er am 11. Juni 1965 vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR in Gewahrsam genommen. Am 10. März 1966 begann das Hauptverfahren, bei dem er alle Anschuldigungen annahm und seine Taten gestand. Er wurde zum Tode verurteilt. Der einzige Zeuge im Zeugenstand war Willi Frohwein. Er wurde durch Zeugenaufrufe in der Zeitung auf den bevorstehenden Prozess aufmerksam und beschloss, das erste Mal zu reden. Der erste Schritt war getan und nach dem Gerichtsprozess entschloss sich Willi Frohwein weiterzuerzählen. Er begann mit den ersten Zeitzeugengesprächen.

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