Ausgrenzung in der Schule aufgrund der Nürnberger Gesetze.
Die „Nürnberger Gesetze“ waren drei Verordnungen, die 1935 verabschiedet wurden. Sie dienten der systematischen Entrechtung der jüdischen Bevölkerung durch das nationalsozialistische Regime des „Dritten Reiches“. Die Verordnung bestand aus drei Gesetzen, dem „Reichsbürgergesetz“, dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“, welche die jüdische Bevölkerung zu Staatsangehörigen ohne politische Rechte degradierte. Betroffen waren sogenannte „Volljuden“ und „Mischlinge“. Das letzte der drei Gesetze war das „Blutschutzgesetz“, das die Eheschließung zwischen Nichtjuden und Juden verbot und Geschlechtsverkehr zwischen Nichtjuden und Juden zur Straftat machte.