1937 Begann Ausbildung in Berlin

Willi Frohwein war nach den 1935 erlassenen „Nürnberger Gesetzen“ ein „Mischling 1. Grades“ und durfte deswegen keine Lehrstelle antreten, obwohl er katholisch aufgewachsen war. Er bekam trotzdem eine Stelle in einer Wäscherei als Wäscher und Plätter. Er absolvierte die Lehre mit Besuch der Berufsschule, aber ohne Lehrabschluss. Dieser wurde ihm verweigert. In der Wäscherei, wo er gearbeitet hat, wusste niemand, außer der Leiter, dass er Jude war. Aber der Leiter erzählte es keinem. Etwas später hat Willi Frohwein einen Meisterkurs angefangen, wohlwissend, dass er ihn nie zu Ende bringen kann, aber er wollte etwas Sinnvolles machen.

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